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Publikation der provisorischen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 und Ansetzung der 2. Frist

28. März 2024

Publikation der provisorischen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 und Ansetzung der 2. Frist

 

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 16. Februar 2024, sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 innert der festgesetzten Frist folgende provisorische Wahlvorschläge eingereicht worden:

1. Meier Sonja (w), Jg. 1985, Kommunikation Geschäftsleitungsassistenz, Ankengasse 2, 8311 Brütten, pgv

2. Winiger Sandra (w), Jg. 1975, kaufmännische Angestellte, Alpenblick 3, 8311 Brütten, parteilos

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Donnerstag, 4. April 2024, 11.30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Brütten eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Entsprechend Art. 8 der Gemeindeordnung erklärt der Gemeinderat Brütten die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 9. Juni 2024 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 22. September 2024 statt. Auf dem Beiblatt werden die Namen der gültig vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis Mittwoch, 19. Juni 2024, 16.00 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Brütten, eingereicht werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

28. März 2024

Gemeinderat Brütten

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