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Zusatzleistungen zur AHV/IV

AHV / IV Berechtigte mit Wohnsitz in Brütten haben unter Umständen Anspruch auf bedarfsabhängige Zusatzleistungen zur ihrer Rente. Die Zusatzleistungen zur AHV / IV stellen sicher, dass AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner ohne materielle Existenzängste leben können, prüfen ihren Anspruch und berechnen die Sozialleistung.

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Wenn die Bedingungen über die Wohnsitzdauer erfüllt sind, beteiligen sich bedarfsabhängig der Bund, der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur an den Leistungen.

Kontaktaufnahme
Zusatzleistungen zur AHV / IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Für die Gesuchstellung bei den 'Zusatzleistungen zur AHV / IV' ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Zur Anmeldung berechtigt sind auch Angehörige, die sich den Betroffenen gegenüber besonders verpflichtet fühlen.

Kontakt

Zusatzleistungen zur AHV/IV
Schützenstrasse 3
8400 Winterthur

Tel. 052 267 64 84
Fax 052 267 63 58
zusatzleistungen@win.ch

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