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Verkehrsanordnung Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (ausserorts) - Zürcherstrasse

5. Dezember 2024

Dauernde Verkehrsanordnung

Betrifft:  8311 Brütten

Verkehrsanordnung:

Im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich und der Gemeinde Brütten hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zürcherstrasse.

Infolge Unfallhäufigkeit im Knotenbereich Zürcher-/ Tüfistrasse wird die Ausserortsgeschwindigkeit auf der Zürcherstrasse von 80 km/h auf einem Abschnitt von circa 520 Meter auf 60 km/h beschränkt.

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 6. Januar 2025

Kontaktstelle:

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle(n):

Gemeinde Brütten

Zugehörige Objekte

Name
Massnahmenplan (PDF, 1.19 MB) Download 0 Massnahmenplan
Verfügung USP 60 (PDF, 67.49 kB) Download 1 Verfügung USP 60