Verkehrsanordnung Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (ausserorts) - Zürcherstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Betrifft: 8311 Brütten
Verkehrsanordnung:
Im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich und der Gemeinde Brütten hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zürcherstrasse.
Infolge Unfallhäufigkeit im Knotenbereich Zürcher-/ Tüfistrasse wird die Ausserortsgeschwindigkeit auf der Zürcherstrasse von 80 km/h auf einem Abschnitt von circa 520 Meter auf 60 km/h beschränkt.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 6. Januar 2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle(n):
Gemeinde Brütten
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Massnahmenplan (PDF, 1.19 MB) | Download | 0 | Massnahmenplan |
Verfügung USP 60 (PDF, 67.49 kB) | Download | 1 | Verfügung USP 60 |