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Finanzdirektion erstreckt Frist für Steuererklärung 2024 bis 30. April 2025

31. März 2025

Gemäss der Medienmitteilung der Finanzdirektion vom 27. März 2025, wird die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2025 erstreckt. Der Grund für diese Erstreckung ist eine eingeschränkte Verfügbarkeit der Online-Steuererklärung am vergangenen Wochenende. Sämtliche Fristen zur Einreichung werden automatisch bis zum 30. April verlängert und die Bevölkerung muss sich für eine Erstreckung bis zu 30. April nicht bei der Steuerverwaltung melden.

Weitere Informationen sind folgend ersichtlich: 

Medienmitteilung Finanzdirektion