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Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der RGPK für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

2. September 2024

Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommision für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

 

Auf die Wahlanordnung vom 12. Juli 2024 ist dem Gemeinderat Brütten Baltensperger, Ursina als Mitglied gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurde dieser eine Wahlvorschlag nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die vorläufig vorgeschlagene stimmt damit mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Der Gemeinderat Brütten erklärt

Baltensperger Ursina, 1968, Brütten, kaufmännische Angestellte, SVP

als Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 für gewählt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

2. September 2024

Der Gemeinderat Brütten