Stimmrechtsrekurs gegen die Genehmigung der Verordnung durch die Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2024
Gegen die Genehmigung der Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Brütten durch die Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 wurde beim Bezirksrat Stimmrechtsrekurs erhoben. Der Bezirksrat hat den Rekurs mit Beschluss vom 27. September 2024 abgewiesen und ist auf die vorgebrachten Rügen nicht eingetreten. Der Rekurrent hat den Entscheid des Bezirksrats nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Somit wurde die Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Brütten ordnungsgemäss der Versammlung vorgelegt und von den Stimmberechtigten genehmigt. Das neue Reglement tritt somit am 1. Januar 2025 in Kraft.